Meine Ware ist beschädigt oder unvollständig angekommen, wie gehe ich vor?

28.04.2025
Meine Ware ist beschädigt oder unvollständig angekommen, wie gehe ich vor?

Bitte prüfen Sie Ihre Lieferung möglichst unmittelbar bei der Anlieferung auf Vollständigkeit sowie auf sichtbare und verdeckte Transportschäden.

Ist die Verpackung, Palette oder Ware sichtbar beschädigt?

  1. Schaden bei der Übergabe vermerken lassen: Lassen Sie die sichtbare Beschädigung bitte nach Möglichkeit sofort vom Fahrer oder Zusteller auf dem elektronischen Ablieferbeleg beziehungsweise dem Frachtpapier konkret vermerken.
  2. Vor dem Auspacken fotografieren: Fotografieren Sie die gesamte Sendung, die beschädigten Stellen und das Versandetikett beziehungsweise den Frachtaufkleber.
  3. Ware vollständig prüfen: Packen Sie die Sendung, soweit dies gefahrlos möglich ist, zeitnah aus. Fotografieren Sie auch Innenverpackung, Polsterung und beschädigte Ware. Sichtbar beschädigte elektrische Geräte oder Batterien dürfen nicht in Betrieb genommen werden.
  4. Schnellstmöglich melden: Senden Sie die Bestellnummer, das Lieferdatum, eine kurze Schadensbeschreibung und aussagekräftige Fotos an kontakt@inutec-int.com.
  5. Verpackung aufbewahren: Entsorgen Sie Verpackung, Palette und Transportmaterial bitte erst nach der Klärung.

Auch äußerlich zunächst nicht erkennbare Schäden sollten unmittelbar nach ihrer Entdeckung gemeldet und dokumentiert werden. Eine schnelle und vollständige Dokumentation erleichtert die Bearbeitung und hilft, Ansprüche gegenüber dem Transportdienstleister oder Lieferanten zu sichern.

Wichtig für Verbraucher: Eine sofortige Meldung, ein Vermerk beim Fahrer oder die Einhaltung einer von uns genannten kurzen Meldefrist ist keine Voraussetzung für Ihre gesetzlichen Widerrufs- oder Mängelrechte.

Hinweis für Unternehmer und Geschäftskunden: Bei einem Kauf, der für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist, können insbesondere die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB gelten. Prüfen Sie die Ware deshalb unverzüglich nach der Anlieferung und melden Sie erkennbare sowie später entdeckte verdeckte Schäden unverzüglich an inutec. Eine eigenständige Regulierung mit dem Transportdienstleister oder Lieferanten ist nur nach vorheriger Abstimmung mit inutec erforderlich.

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