Rücksendungen & Transportschäden

Hier findest Du die wichtigsten organisatorischen Hinweise zu Rücksendungen, technischen Geräten und Transportschäden. Deine gesetzlichen Widerrufs- und Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

Rücksendeadresse für Waren

Sende Warenrücksendungen bitte ausschließlich ausreichend frankiert beziehungsweise frachtfrei an:

MMR Logistik c/o inutec
Senefelderstraße 7A
33100 Paderborn
Deutschland

Bitte sende keine Ware an den Unternehmenssitz in Schladen. Deinen Widerruf kannst Du weiterhin an die in der Widerrufsbelehrung genannten Kontaktdaten oder per E-Mail an kontakt@inutec-int.com richten.

Bei einem wirksamen Widerruf trägst Du nach der aktuellen Widerrufsbelehrung die unmittelbaren Rücksendekosten. Sende die Ware bitte nicht unfrei und verpacke sie transportsicher.

Technische Geräte vor der Rücksendung

Bei Wechselrichtern, Speichern, Batteriemanagementsystemen, Wallboxen, Zählern, Steuerungen und anderen technischen Geräten benötigen wir vor der Rücksendung eine kurze schriftliche Bestätigung:

  1. Wurde das Gerät installiert, angeschlossen oder in Betrieb genommen?
  2. Wurde ein Passwort, Benutzerkonto, Cloud- oder App-Zugang eingerichtet oder das Gerät registriert?
  3. Falls ja: Wurde das Gerät vollständig auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und wurden persönliche Zugangsdaten und Verknüpfungen entfernt?
  4. Sind Betriebsstunden, Energiezähler, Protokolle oder andere Inbetriebnahmespuren noch vorhanden oder sichtbar?

Diese Angaben helfen, den Zustand und einen möglichen Wertverlust korrekt zu beurteilen. Ein personalisiertes oder erkennbar betriebenes Gerät kann häufig nicht mehr als Neuware verkauft werden. Ein Wertersatz erfolgt jedoch nicht pauschal, sondern nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen und anhand eines tatsächlich feststellbaren Wertverlusts.

Was ist bei einem Transportschaden zu tun?

  1. Schaden bei der Übergabe vermerken: Ist die Verpackung, Palette oder Ware sichtbar beschädigt, lass den Schaden nach Möglichkeit sofort vom Fahrer oder Zusteller auf dem elektronischen Ablieferbeleg beziehungsweise Frachtpapier konkret vermerken.
  2. Vor dem Auspacken fotografieren: Fotografiere die gesamte Sendung, die beschädigten Stellen und das Versandetikett beziehungsweise den Frachtaufkleber.
  3. Ware vollständig prüfen: Packe die Sendung, soweit dies gefahrlos möglich ist, zeitnah aus. Fotografiere auch Innenverpackung, Polsterung und beschädigte Ware. Sichtbar beschädigte elektrische Geräte oder Batterien dürfen nicht in Betrieb genommen werden.
  4. Schnellstmöglich melden: Sende Bestellnummer, Lieferdatum, eine kurze Schadensbeschreibung und aussagekräftige Fotos an kontakt@inutec-int.com.
  5. Verpackung aufbewahren: Entsorge Verpackung, Palette und Transportmaterial bitte erst nach der Klärung.

Auch äußerlich zunächst nicht erkennbare Schäden solltest Du unmittelbar nach ihrer Entdeckung melden und dokumentieren. Das erleichtert die Bearbeitung und hilft, Ansprüche gegenüber Transportdienstleister oder Lieferant zu sichern. Für Verbraucher ist eine sofortige Meldung oder Dokumentation jedoch keine Voraussetzung für gesetzliche Widerrufs- oder Mängelrechte.

Hinweis für Unternehmer und Geschäftskunden

Die gesetzliche Widerrufsbelehrung gilt nur für Verbraucher. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, können insbesondere die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB gelten. Prüfe die Ware deshalb unverzüglich nach der Anlieferung und melde erkennbare sowie später entdeckte verdeckte Schäden unverzüglich an inutec. Eine eigenständige Regulierung mit dem Transportdienstleister oder Lieferanten ist nur nach vorheriger Abstimmung mit inutec erforderlich.

Erstattung nach Banküberweisung

Wenn Du per Banküberweisung bezahlt hast und eine Geldrückzahlung geschuldet oder bereits genehmigt ist, sende bitte auch den Kontoinhaber und die IBAN. So kann die Erstattung ohne unnötige Rückfrage bearbeitet werden.

Widerruf, Mangel und Kulanz

Ein Defekt oder Mangel ist kein normaler Widerrufsfall. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unabhängig von der Widerrufsfrist bestehen. Ist die Widerrufsfrist bei mangelfreier Ware bereits abgelaufen, kann eine Rücknahme freiwillig auf Kulanz geprüft werden. Wird eine solche Kulanzrücknahme genehmigt, erfolgt die Erstattung als unbegrenzt gültige Gutschrift; eine Barauszahlung ist bei dieser freiwilligen Kulanzrücknahme nicht vorgesehen.