Rücksendungen & Transportschäden
Hier finden Sie die wichtigsten organisatorischen Hinweise für Rücksendungen, technische Geräte und Transportschäden. Gesetzliche Widerrufs- und Mängelrechte werden durch diese Hinweise nicht eingeschränkt.
Rücksendeadresse für Waren
Bitte senden Sie Warenrücksendungen ausschließlich ausreichend frankiert beziehungsweise frachtfrei an:
MMR Logistik c/o inutec
Senefelderstraße 7A
33100 Paderborn
Deutschland
Bitte senden Sie keine Ware an den Unternehmenssitz in Schladen. Ihre Widerrufserklärung können Sie weiterhin an die in der Widerrufsbelehrung genannten Kontaktdaten oder per E-Mail an kontakt@inutec-int.com richten.
Bei einem wirksamen Widerruf tragen Sie nach der aktuellen Widerrufsbelehrung die unmittelbaren Rücksendekosten. Bitte senden Sie die Ware nicht unfrei und sorgen Sie für eine transportsichere Verpackung.
Technische Geräte vor der Rücksendung
Bei Wechselrichtern, Speichern, Batteriemanagementsystemen, Wallboxen, Zählern, Steuerungen und anderen technischen Geräten benötigen wir vor der Rücksendung bitte eine kurze schriftliche Bestätigung:
- Wurde das Gerät installiert, angeschlossen oder in Betrieb genommen?
- Wurde ein Passwort, Benutzerkonto, Cloud- oder App-Zugang eingerichtet oder das Gerät registriert?
- Falls ja: Wurde das Gerät vollständig auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und wurden persönliche Zugangsdaten und Verknüpfungen entfernt?
- Sind Betriebsstunden, Energiezähler, Protokolle oder andere Inbetriebnahmespuren noch vorhanden oder sichtbar?
Diese Angaben helfen, den Zustand und einen möglichen Wertverlust korrekt zu beurteilen. Ein technisch personalisiertes oder erkennbar betriebenes Gerät kann häufig nicht mehr als Neuware verkauft werden. Ein Wertersatz erfolgt jedoch nicht pauschal, sondern nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen und anhand eines tatsächlich feststellbaren Wertverlusts.
Was ist bei einem Transportschaden zu tun?
- Schaden bei der Übergabe vermerken: Ist eine Beschädigung der Verpackung, Palette oder Ware sichtbar, lassen Sie den Schaden bitte nach Möglichkeit sofort vom Fahrer oder Zusteller auf dem elektronischen Ablieferbeleg beziehungsweise dem Frachtpapier konkret vermerken.
- Vor dem Auspacken fotografieren: Fotografieren Sie die gesamte Sendung, die beschädigten Stellen und das Versandetikett beziehungsweise den Frachtaufkleber.
- Ware vollständig prüfen: Packen Sie die Sendung, soweit dies gefahrlos möglich ist, zeitnah aus. Fotografieren Sie auch Innenverpackung, Polsterung und beschädigte Ware. Sichtbar beschädigte elektrische Geräte oder Batterien dürfen nicht in Betrieb genommen werden.
- Schnellstmöglich melden: Senden Sie Bestellnummer, Lieferdatum, eine kurze Schadensbeschreibung und aussagekräftige Fotos an kontakt@inutec-int.com.
- Verpackung aufbewahren: Entsorgen Sie Verpackung, Palette und Transportmaterial bitte erst nach der Klärung.
Auch äußerlich zunächst nicht erkennbare Schäden sollten unmittelbar nach ihrer Entdeckung gemeldet und dokumentiert werden. Die schnelle Dokumentation erleichtert die Bearbeitung und hilft, Ansprüche gegenüber Transportdienstleister oder Lieferant zu sichern. Für Verbraucher ist eine sofortige Meldung oder Dokumentation jedoch keine Voraussetzung für gesetzliche Widerrufs- oder Mängelrechte.
Hinweis für Unternehmer und Geschäftskunden
Die gesetzliche Widerrufsbelehrung gilt nur für Verbraucher. Bei einem Kauf, der für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist, können insbesondere die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB gelten. Geschäftskunden sollten die Ware deshalb unverzüglich nach der Anlieferung prüfen und erkennbare sowie später entdeckte verdeckte Schäden unverzüglich an inutec melden. Eine eigenständige Regulierung mit dem Transportdienstleister oder Lieferanten ist nur nach vorheriger Abstimmung mit inutec erforderlich.
Erstattung nach Banküberweisung
Wenn Sie per Banküberweisung bezahlt haben und eine Geldrückzahlung geschuldet oder bereits genehmigt ist, senden Sie bitte auch den Kontoinhaber und die IBAN. So kann die Erstattung ohne unnötige Rückfrage bearbeitet werden.
Widerruf, Mangel und Kulanz
Ein Defekt oder Mangel ist kein normaler Widerrufsfall. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unabhängig von der Widerrufsfrist bestehen. Ist die Widerrufsfrist bei mangelfreier Ware bereits abgelaufen, kann eine Rücknahme freiwillig auf Kulanz geprüft werden. Wird eine solche Kulanzrücknahme genehmigt, erfolgt die Erstattung als unbegrenzt gültige Gutschrift; eine Barauszahlung ist bei dieser freiwilligen Kulanzrücknahme nicht vorgesehen.