Ab dem 1. Juni 2026 können Besitzer von Photovoltaikanlagen ihren produzierten Solarstrom mit anderen Personen teilen. Anstatt den Überschuss nur selbst zu nutzen oder ins Netz einzuspeisen, kann der Strom innerhalb einer Energiegemeinschaft – etwa mit Nachbarn, Familienmitgliedern oder lokalen Vereinen – bilanziell aufgeteilt werden.