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Inselfähige Anlagen

Stecker-Solar-Geräte sind nicht von der Registrierung befreit. Plug-in-Photovoltaik-Anlagen sind Stromerzeugungsanlagen und müssen als solche seit 2009 bei der Bundesnetzagentur registriert werden, erklärte ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Eine Ausnahme von der Meldepflicht gilt für Inselanlagen, das sind solche Anlagen, die über keinen Netzanschluss verfügen. Rücklaufsperren oder ein stetiger Verbrauch, der über der Erzeugung liegt, entbinden nicht von der Meldepflicht.